Der Schwarmtrieb ist die natürliche Vermehrung der Bienen. Zu ungunsten des Imkers und des Restvolkes entstehen bei einem natürlichen Schwarmgeschehen die Teilung des Volkes in einen oder mehrere Schwärme bei der die Königin(en) mit ausfliegen. Das zurückbleibende Volk ist stark geschwächt.
Kurz vor dem ausschwärmen saugen sich die Bienen noch mit Honig voll, um ihren neuen Weg bestreiten zu können. Dies kann bei Infekten im Volk zu Verschleppungen in andere Völker an anderen Bienenständen führen. Was zu Seuchenausbrüchen führen kann. Daher ist ein unkontrolliertes Abschwärmen vom Imker weitestmöglich zu verhindern.
Wir fangen ihren Schwarm ein, um ihnen wieder ein leben ohne Bienen am Haus oder sonstigen Plätzen zu ermöglichen. Sollten sie einen Schwarm entdecken der nicht in unmittelbarer nähe zum Mensch hängt, geben sie uns bitte auch Bescheid. Ein herrenloser Schwarm ohne imkerliche Zuwendung ist nicht überlebensfähig. Da die Varroamilbe ständig und überall auf die Parasitierung der Bienenvölker lauert. Absolut jedes Volk trägt diese Milben mit sich oder werden durch Sammel- und Drohnenflüge übertragen. Der Tod der Völker wird überwiegend im Winter erfolgen. Für den Laien sieht es aus, als ob sich das Volk einen anderen Platz gesucht hat. Ein Bienenvolk wechselt die Behausung nicht ohne massive Probleme im Volk oder der Behausung.
Falls sich der Schwarm niedergelassen hat und eine Traube gebildet hat, haben sie zwischen 3- 48 Std Zeit um diesen Beseitigen zu lassen. Falls die Sucherbienen einen geeigneten Platz finden. Siedelt sich das Volk in diesem "geeigneten" Hohlraum an. Diese sind meist nicht zugänglich und das Volk ist sich selbst überlassen ohne aussicht auf ein Überleben.
Was sollten sie vor Kontaktaufnahme mit uns tun?
1. Behalten sie die Ruhe.
2. Halten sie Abstand zum Schwarm.
3. Handelt es sich um eine Honigbiene? (Bilder zeigen Honigbienen unterschiedlicher Züchtungen)
Sie sind sich nicht sicher ob es sich um eine Honigbiene handelt? Nehmen sie kontakt mit uns auf.
Wir entfernen keine Wespen- oder Hurnissennester. Diese stehen unter Naturschutz, falls diese ein Problem für Leib und Leben darstellen. Melden sie diese bitte dem zuständigen Landratsamt.